Eine Gründungsberatung ist erforderlich, um zu überprüfen, ob Ihre Geschäftsidee sinnvoll ist oder wenn Sie eine Finanzierung für Ihr Vorhaben benötigen.
Sie können für die Gründungsberatung einen Beratungskostenzuschuss vom ESF (Europäischer Sozialfond) von 50 % bis zu 100 % des Beraterhonorars erhalten.
Gründer, die ALG I und ALG II beziehen, können mit einem AVG-Schein (Heranführung an eine selbständige Tätigkeit) einen 100%igen Beratungskostenzuschuss erhalten.
Nach der Gründung Ihres Unternehmens geht es erst richtig los. Wir helfen Ihnen dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Neben der Finanzierungs- und Fördermittelbeschaffung bieten wir Beratungen in Strategie, Unternehmensführung, Unternehmenserweiterung sowie Marketing und Vertrieb an.
Jünger als 2 Jahre: Sie können einen Zuschuss vom BAFA von bis zu 2000 € zu den Beratungskosten erhalten.
Älter als 2 Jahre: Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 1500 €. Das gilt auch für Freiberufler.
Hat sich Ihre Unternehmenssituation maßgeblich geändert, sodass Sie keinen Gewinn erzielen? Dann befinden Sie sich nach Definition in einer wirtschaftlich schwierigen Situation und können gemeinsam mit uns als Unternehmensberater nach einer Lösung suchen. Bis zu 100 % (aufgrund der Corona-Krise bis zum 31.12.2020) übernimmt das BAFA die Beratungskosten für Sie.
Wenn Sie die Zuschüsse in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie einen für die Förderprogramme zugelassenen Unternehmensberater beauftragen. Die Beratung von Konzept Consulting ist für staatliche Förderprogramme zugelassen und wird staatlich gefördert.
Wir geben Ihnen gerne detaillierte Informationen zu den staatlichen Förderungen. Rufen Sie uns einfach an (Tel.: 0221 – 700 98 92) und lassen Sie sich unverbindlich beraten.