Möchten Sie sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen und einen Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit und Einstiegsgeld vom Jobcenter beantragen?
Bedingung: Sie benötigen einen AVG-Schein.
Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter bieten eine 100%ige Coachingförderung mittels des AVG-Scheins an.
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Als fachlich versierte Coaches berate ich Sie auch hierzu gerne und helfen Ihnen, den ersten und wichtigsten Schritt in Richtung Selbständigkeit zu gehen.