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Finanzielle Sicherheit beim Start

Gründungszuschuss und Einstiegsgeld beantragen

Machen Sie sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Idee bis zur Bewilligung durch das Arbeitsamt.

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Ihre Förderung

Agentur für Arbeit

  • check_circle 6 Monate ALG I + 300€ monatlich
  • check_circle Anschließend 9 Monate 300€ möglich
  • check_circle Komplette Sozialversicherungsabsicherung

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Förderung für Gründer, die aus der Arbeitslosigkeit (ALG I) heraus ein Unternehmen gründen möchten. Ziel ist es, die Lebenshaltungskosten und die soziale Absicherung in der kritischen Startphase finanziell zu stützen.

Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch. Daher ist ein erstklassiger Businessplan und eine positive Tragfähigkeitsbescheinigung die Grundvoraussetzung für die Bewilligung.

01

Antragstellung

Wir helfen Ihnen, die Formulare korrekt auszufüllen ve den richtigen Zeitpunkt für die Abgabe zu finden.

02

Businessplan

Wir erstellen gemeinsam ein Konzept, das Ihren Berater bei der Agentur für Arbeit restlos überzeugt.

03

Zertifizierung

Als fachkundige Stelle prüfen wir die Tragfähigkeit und stellen die notwendige Bescheinigung aus.

04

Start

Mit finanzieller Rückendeckung konzentrieren Sie sich voll auf den Aufbau Ihres neuen Unternehmens.

Fragen zum Gründungszuschuss

Anspruch haben Personen, die Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen und bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch haben. Wichtig: Es handelt sich um eine Ermessensleistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Die Förderung erfolgt in zwei Phasen: In den ersten 6 Monaten erhalten Sie Ihr zuletzt bezogenes ALG I plus eine Pauschale von 300 Euro monatlich. In der zweiten Phase können für weitere 9 Monate jeweils 300 Euro beantragt werden.
Der Antrag muss unbedingt VOR der offiziellen Gewerbeanmeldung bzw. vor dem Start der Selbstständigkeit bei Ihrem zuständigen Vermittler der Agentur für Arbeit angefordert werden.
Ja, zwingend. Sie müssen der Agentur für Arbeit einen professionellen Businessplan inklusive detaillierter Finanzplanung und eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle vorlegen.
Nein, der klassische Gründungszuschuss gilt nur für ALG I. Bezieher von Bürgergeld können jedoch das sogenannte Einstiegsgeld beantragen. Auch hierbei unterstützen wir Sie umfassend.

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