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Gründungswege

Aufenthaltserlaubnis durch
Selbstständigkeit in DE

Sie möchten in Deutschland investieren und ein Unternehmen gründen? Nach § 21 AufenthG ist dies möglich, wenn Ihr Vorhaben der deutschen Wirtschaft nutzt. Wir erstellen den Businessplan, der die Ausländerbehörde und die IHK überzeugt.

Erstgespräch anfragen * Strategische kaufmännische Beratung. Keine Rechtsberatung.
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§ 21 AufenthG

Investorenvisum

  • check_circle Businessplan für Ausländerbehörde
  • check_circle IHK-konforme Finanzplanung
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Die strengen Kriterien der IHK

Die Ausländerbehörde entscheidet nicht allein. Sie reicht Ihren eingereichten Businessplan fast immer an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK), die Handwerkskammer oder die Wirtschaftsförderung weiter, um ein Fachgutachten einzuholen.

Die Gutachter prüfen drei Hauptkriterien nach § 21 AufenthG: Gibt es ein wirtschaftliches Interesse an Ihrer Idee? Sind positive Auswirkungen auf die Wirtschaft zu erwarten? Ist die Finanzierung (durch Eigenkapital oder Kreditzusage) gesichert? Unser spezialisierter Businessplan beantwortet diese Fragen lückenlos.

Schwerpunkte in unserem Businessplan

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    Schaffung von Arbeitsplätzen

    Detaillierte Personalplanung, die zeigt, wie Ihr Unternehmen lokale Arbeits- und Ausbildungsplätze schafft.

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    Regionales Bedürfnis

    Argumentation, warum genau dieser Standort in Deutschland Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung benötigt.

  • account_balance_wallet

    Gesicherte Finanzierung

    Ein glasklarer 3-Jahres-Finanzplan, der zeigt, dass Sie über ausreichendes Kapital verfügen und den eigenen Lebensunterhalt sichern können.

Der Projektablauf

Ihr sicherer Weg zum einreichungsfähigen Dokument für die Ausländerbehörde.

01

1. Konzeptprüfung

Wir analysieren Ihre Geschäftsidee und prüfen, ob diese die hohen Anforderungen für ein Investorenvisum in Deutschland erfüllt.

02

2. Businessplan Erstellung

Unsere Experten verfassen den kompletten Text- und Finanzteil (in deutscher Sprache), der exakt auf die Erwartungen der IHK zugeschnitten ist.

03

3. Einreichung

Sie erhalten das finale Dokument, das Sie zusammen mit Ihren rechtlichen Unterlagen bei der Botschaft oder Ausländerbehörde einreichen können.

Häufig gestellte Fragen

Wichtige Antworten zur Gründung nach § 21 AufenthG.

Für eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit benötigen Sie ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis, die Geschäftstätigkeit muss positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lassen und die Finanzierung muss durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert sein.
Die zuständige Ausländerbehörde leitet Ihren Businessplan in der Regel an fachkundige Körperschaften weiter. Das sind meistens die lokale Industrie- und Handelskammer (IHK), die Handwerkskammer oder Wirtschaftsförderungen, die ein offizielles Gutachten erstellen.
Es gibt gesetzlich keine starre Mindestinvestitionssumme mehr (früher 250.000 Euro). Das Kapital muss jedoch exakt zu Ihrer Geschäftsidee passen, diese realisierbar machen und Ihren eigenen Lebensunterhalt in Deutschland sichern. Ein detaillierter Finanzplan ist hierfür entscheidend.
Die Dauer hängt stark von der zuständigen Ausländerbehörde bzw. der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland ab. In der Regel müssen Sie mit 3 bis 6 Monaten rechnen. Ein professioneller und lückenloser Businessplan beschleunigt den Prozess bei der IHK erheblich.
Ja, bei erfolgreicher Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG ist in der Regel auch der Familiennachzug für den Ehepartner und minderjährige Kinder möglich, sofern der Lebensunterhalt für die gesamte Familie gesichert ist.

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