Aufenthaltserlaubnis durch
Selbstständigkeit in DE
Sie möchten in Deutschland investieren und ein Unternehmen gründen? Nach § 21 AufenthG ist dies möglich, wenn Ihr Vorhaben der deutschen Wirtschaft nutzt. Wir erstellen den Businessplan, der die Ausländerbehörde und die IHK überzeugt.
§ 21 AufenthG
Investorenvisum
- check_circle Businessplan für Ausländerbehörde
- check_circle IHK-konforme Finanzplanung
- check_circle Strategischer Nachweis des Bedarfs
Die strengen Kriterien der IHK
Die Ausländerbehörde entscheidet nicht allein. Sie reicht Ihren eingereichten Businessplan fast immer an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK), die Handwerkskammer oder die Wirtschaftsförderung weiter, um ein Fachgutachten einzuholen.
Die Gutachter prüfen drei Hauptkriterien nach § 21 AufenthG: Gibt es ein wirtschaftliches Interesse an Ihrer Idee? Sind positive Auswirkungen auf die Wirtschaft zu erwarten? Ist die Finanzierung (durch Eigenkapital oder Kreditzusage) gesichert? Unser spezialisierter Businessplan beantwortet diese Fragen lückenlos.
Schwerpunkte in unserem Businessplan
- work
Schaffung von Arbeitsplätzen
Detaillierte Personalplanung, die zeigt, wie Ihr Unternehmen lokale Arbeits- und Ausbildungsplätze schafft.
- location_city
Regionales Bedürfnis
Argumentation, warum genau dieser Standort in Deutschland Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung benötigt.
- account_balance_wallet
Gesicherte Finanzierung
Ein glasklarer 3-Jahres-Finanzplan, der zeigt, dass Sie über ausreichendes Kapital verfügen und den eigenen Lebensunterhalt sichern können.
Der Projektablauf
Ihr sicherer Weg zum einreichungsfähigen Dokument für die Ausländerbehörde.
1. Konzeptprüfung
Wir analysieren Ihre Geschäftsidee und prüfen, ob diese die hohen Anforderungen für ein Investorenvisum in Deutschland erfüllt.
2. Businessplan Erstellung
Unsere Experten verfassen den kompletten Text- und Finanzteil (in deutscher Sprache), der exakt auf die Erwartungen der IHK zugeschnitten ist.
3. Einreichung
Sie erhalten das finale Dokument, das Sie zusammen mit Ihren rechtlichen Unterlagen bei der Botschaft oder Ausländerbehörde einreichen können.
Häufig gestellte Fragen
Wichtige Antworten zur Gründung nach § 21 AufenthG.
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