Konzept Consulting
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Spezialberatung Mobilität

Transport, Logistik
& Personenbeförderung

Rechtssicher und profitabel gründen

Von der Schwerlast-Spedition über den modernen Uber-Partner und Amazon-Kurier bis hin zum klassischen Taxiunternehmen. Wir navigieren Sie durch den Behördendschungel, erstellen IHK-konforme Businesspläne und sichern Ihre KfW-Fuhrparkfinanzierung.

* Für die erste Stunde. 100% Unverbindlich.
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Unsere Expertise

Für alle Verkehrsarten

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    Güterkraftverkehr (GüKG)

    LKW > 3,5t, Speditionen, Logistik

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    KEP-Dienste & Kuriere

    Amazon, DHL, Hermes Subunternehmer

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    Personenbeförderung (PBefG)

    Uber, Bolt, Taxi & Krankenfahrten

Ein gigantischer Markt
mit komplexen Hürden

Die Mobilitäts- und Transportbranche in Deutschland wächst unaufhaltsam. Der E-Commerce verlangt nach immer mehr Kapazitäten auf der Letzten Meile (Last-Mile-Delivery). Plattformen wie Uber und FreeNow revolutionieren die urbane Personenbeförderung, während der demografische Wandel den Bedarf an Krankenfahrten drastisch erhöht.

Doch genau weil dieser Markt so lukrativ ist, wacht der Staat streng über ihn. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) legen die Messlatte hoch: IHK-Fachkundeprüfungen, behördliche Konzessionen und strenge Eigenkapitalnachweise sind die Norm. Ein fehlerhaft kalkulierter Businessplan führt hier sofort zur Ablehnung der Lizenz beim Verkehrsamt und zum Scheitern der KfW-Finanzierung bei der Bank.

Logistik und Transport Flotte Symbolbild (KI-generiert)
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Die 5 Kernbranchen im Detail

Jedes Segment erfordert einen völlig unterschiedlichen kaufmännischen und rechtlichen Ansatz. Konzept Consulting liefert die passgenaue Lösung für Ihre Nische.

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1. Güterkraftverkehr & Spedition (> 3,5t zGG)

Wer gewerblich Güter mit Fahrzeugen transportiert, die inklusive Anhänger über 3,5 Tonnen wiegen, unterliegt dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Ob nationale Transporte oder grenzüberschreitende Fahrten (EU-Lizenz/Gemeinschaftslizenz) – die Eintrittsbarrieren sind hoch.

IHK-Fachkunde Ohne bestandene Prüfung (oder Anstellung eines zertifizierten Verkehrsleiters) dürfen Sie kein Transportunternehmen führen.
Eigenkapitalnachweis Dem Amt müssen Rücklagen bewiesen werden: 9.000 € für den ersten LKW, 5.000 € für jeden weiteren.

Im Businessplan Fokus:

  • arrow_right LKW-Maut & Diesel-Preisgleitklauseln
  • arrow_right Hohe AfA (Abschreibung) & Leasingraten
  • arrow_right Fahrermangel & Personalkosten
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2. Kurier- & Paketdienste (Subunternehmer)

Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen (z.B. klassische Sprinter) fallen nicht unter das strenge GüKG. Dies macht die Gründung formal einfacher, führt aber zu einem mörderischen Preiskampf. Viele Gründer starten hier als Servicepartner für Amazon Logistics, DHL, Hermes oder DPD.

Achtung: Auftraggeber wie Amazon verlangen vor Vertragsabschluss oft zwingend die Vorlage eines professionellen Businessplans, einer Liquiditätsplanung und einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt/Krankenkasse).

Banken sehen dieses Modell oft kritisch ("Scheinselbstständigkeit" oder "Klumpenrisiko"). Wir strukturieren Ihren Plan so, dass diese Risiken entkräftet werden.

Im Businessplan Fokus:

  • arrow_right Stopp-Preis-Kalkulation (Margen)
  • arrow_right Verschleiß & hohe Unfallquoten
  • arrow_right Einhaltung des Mindestlohngesetzes
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3. Mietwagenverkehr (Uber, Bolt, FreeNow)

Wer für App-Vermittler wie Uber oder Bolt fahren möchte, gründet rechtlich ein "Mietwagenunternehmen mit Fahrer" nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG).

Die Regularien wurden verschärft: Sie benötigen zwingend die IHK-Fachkunde (Personenverkehr), eine Betriebssitz-Anmeldung und müssen die strikte Rückkehrpflicht (nach jeder Fahrt muss das Fahrzeug an den Betriebssitz zurückkehren, sofern kein Folgeauftrag vorliegt) in Ihrer Tourenplanung berücksichtigen.

Eigenkapitalnachweis Personenbeförderung: Für die Konzession müssen Sie 2.250 € (1. Fahrzeug) und 1.250 € (jedes weitere) nachweisen.

Im Businessplan Fokus:

  • arrow_right App-Provisionen (oft 25-30%)
  • arrow_right Kosten für Leerkilometer
  • arrow_right Wegstreckenzähler & Eichung
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4. Das klassische Taxiunternehmen

Im Gegensatz zu Uber unterliegt das Taxi der Tarif- und Betriebspflicht. Der enorme Vorteil: Taxis dürfen sich an ausgewiesenen Halteplätzen bereithalten und Fahrgäste spontan auf der Straße aufnehmen (Winkrecht).

Das größte Problem für Neugründer: In vielen Städten (wie Köln, Düsseldorf, Berlin) herrscht ein Konzessionsstopp. Das bedeutet, Konzessionen müssen oft teuer von bestehenden Unternehmern abgekauft (Unternehmensnachfolge) werden. Die Finanzierung dieses "Goodwills" über die KfW erfordert einen makellosen Businessplan.

Im Businessplan Fokus:

  • arrow_right Kaufpreis der Konzession
  • arrow_right Taxameter & Fiskaltaxameter
  • arrow_right Funkzentralen-Gebühren
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5. Krankenfahrten & Behindertentransport

Ein extrem krisensicherer und lukrativer Wachstumsmarkt. Unqualifizierter Krankentransport (Patienten, die keine medizinische Betreuung während der Fahrt benötigen, z.B. zur Dialyse, Chemo oder Reha) wird direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen (SGB V) abgerechnet.

Hierfür benötigen Sie Instituts-Kennzeichen (IK-Nummer), Rahmenverträge mit den Kassenverbänden und oft speziell umgerüstete Fahrzeuge (Rollstuhlrampen, KMP). Ein Geschäftsmodell, das Banken wegen seiner Unabhängigkeit von Konjunkturschwankungen lieben.

Im Businessplan Fokus:

  • arrow_right Abrechnungszentren-Gebühren
  • arrow_right SGB V Vergütungssätze
  • arrow_right Fahrzeug-Spezialumbauten

KfW-Finanzierung
für Ihren Fuhrpark

Fahrzeuge binden massiv Kapital. Ob Ratenkauf oder Leasing-Sonderzahlungen – die Anschaffung der Flotte und die Bereitstellung des Liquiditätspuffers (Kassen/Plattformen zahlen oft verzögert) erfordert oft Summen, die Gründer nicht aus eigenen Mitteln stemmen können.

Der KfW-Gründerkredit (StartGeld) ist hier das Instrument der Wahl. Er finanziert bis zu 125.000 Euro, oft ohne eigenes Eigenkapital, da die KfW 80 % des Ausfallrisikos für Ihre Hausbank übernimmt.

Die Voraussetzung: Ein lückenloser, kaufmännisch fehlerfreier Businessplan. Als anerkannte fachkundige Stelle erstellen wir dieses Dokument für Sie.

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100% Kostenübernahme über AVGS

Wenn Sie aktuell arbeitslos gemeldet sind (ALG 1 oder Bürgergeld), können die kompletten Kosten für unsere Beratung und die Businessplan-Erstellung vom Jobcenter übernommen werden.

Ihr Weg zur Flotte

Strukturierte Begleitung: Vom ersten Entwurf bis zur Schlüsselübergabe.

01

Strategie & Konzept

Analyse Ihres Vorhabens, Klärung der IHK-Vorgaben und Definition des Geschäftsmodells (Uber vs. Taxi vs. Kurier).

02

Finanzplanung

Minutiöse Kalkulation von Leasingraten, Maut, AfA, Personalkosten und dem gesetzlichen Eigenkapitalnachweis.

03

Businessplan

Ausformulierung des Text- und Zahlenteils zu einem finalen, bankfähigen Dokument nach KfW-Standards.

04

Behörden & Bank

Pitch-Training für die Bank, Einreichung beim Straßenverkehrsamt und Ausstellung der Tragfähigkeitsbescheinigung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Rechtliche und kaufmännische Antworten für Mobilitätsgründer.

Die Kosten variieren je nach Fuhrpark extrem. Neben GmbH/UG-Stammkapital müssen Sie finanzielle Rücklagen nachweisen. Ein LKW kostet im Leasing monatlich oft zwischen 1.500 und 2.500 Euro, KEP-Sprinter ca. 500-900 Euro. Ein Businessplan ist zwingend erforderlich, um KfW-Kredite für diese Vorabinvestitionen zu sichern.
Das Verkehrsamt verlangt für die Lizenz (LKW über 3,5t) einen Nachweis über Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit. Für den ersten LKW müssen Sie 9.000 Euro, für jeden weiteren 5.000 Euro nachweisen (durch Bankguthaben oder Bürgschaften).
Nein, solange Sie ausschließlich Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von unter 3,5 Tonnen (z.B. klassische 3,5t Sprinter) nutzen, ist nach dem GüKG keine IHK-Fachkundeprüfung erforderlich.
Ja. Rechtlich gründen Sie ein "Mietwagenunternehmen mit Fahrer" nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Hierfür benötigen Sie zwingend die IHK-Fachkundeprüfung für Personenverkehr, eine Konzession vom Straßenverkehrsamt und einen Businessplan.
In der Personenbeförderung (Taxi und Mietwagen/Uber) verlangt das Amt aktuell 2.250 Euro für das erste Fahrzeug und 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug als Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit.
Ja. Die Anschaffung von Fahrzeugen oder die Deckung von Leasing-Sonderzahlungen ist ein klassischer Zweck für den KfW-StartGeld Kredit. Voraussetzung ist ein absolut lückenloser Businessplan, den wir für Sie erstellen.

Kontaktieren Sie uns

Lassen Sie uns Ihr Transport- oder Mobilitäts-Vorhaben besprechen.

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