Konzept Consulting
call 0221 700 98 92 Jetzt Erstgespräch Buchen
call
Magazin / Gründung & Förderung
public Bundesweit Online

Der neue AVGS Gutschein 2026
Was ändert sich für Gründer?

Die Arbeitsagentur hat die Richtlinien angepasst. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Gründercoaching zu 100 % fördern lassen können und welche Alternativen (z.B. BPW NRW) es gibt, falls der Antrag abgelehnt wird.

AVGS Coaching Gründer am Schreibtisch Symbolbild (KI-generiert)

Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus den Sprung in die Selbstständigkeit wagt, steht vor einem Berg von Fragen: Welche Rechtsform ist die richtige? Wie schreibe ich einen Businessplan? Und vor allem: Wie finanziere ich das Ganze? Die gute Nachricht: Sie müssen diese Hürden nicht alleine nehmen. Der Staat unterstützt angehende Unternehmer durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).

Was genau ist der AVGS?

Hinter der Abkürzung "AVGS MAT" verbirgt sich das mächtigste Werkzeug für Gründer in Deutschland. Es handelt sich um ein Dokument, das von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt wird. Das Prinzip ist simpel: Der Gutschein berechtigt Sie dazu, eine zertifizierte Unternehmensberatung (wie Konzept Consulting) aufzusuchen.

Wir erarbeiten mit Ihnen Ihr Geschäftsmodell und schreiben gemeinsam den professionellen Businessplan. Die Rechnung für diese Beratungsleistung geht nicht an Sie, sondern zu 100 % an das Amt.

"Egal wo Sie in Deutschland leben: Durch unsere bundesweite Online-Beratung können Sie Ihren AVGS-Gutschein bequem von zu Hause aus bei uns einlösen."

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

  • ALG I und II Empfänger: Wenn Sie Arbeitslosengeld I und II beziehen und seit 6 Wochen arbeitslos gemeldet sind, haben Sie in der Regel einen Rechtsanspruch auf den Gutschein sowie auf den anschließenden Gründungszuschuss und Einstiegsgeld.
  • Bürgergeld Empfänger: Hier liegt die Ausgabe des Gutscheins im Ermessen Ihres Sachbearbeiters. Ein gut vorbereiteter Pitch Ihrer Idee ist Gold wert.

Kein AVGS? Diese Alternativen gibt es (BPW & BAFA)

Was passiert, wenn Ihr Sachbearbeiter den AVGS-Antrag ablehnt oder Sie keinen Anspruch darauf haben? Geben Sie Ihren Traum nicht auf, denn es gibt hochattraktive Alternativen zur Kostensenkung. Wichtig: Bevorzugen Sie jedoch stets den AVGS, da dieser 100 % der Kosten deckt. Sollte dies nicht möglich sein, greifen folgende Optionen:

1. Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Wenn Sie Ihre Gründung in Nordrhein-Westfalen planen, können Sie das BPW der IHK und Handwerkskammern nutzen. Dieses Programm übernimmt in der Regel 50 % der Beratungskosten. Wenn Sie arbeitslos sind, aber keinen AVGS erhalten haben, kann die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen sogar auf bis zu 80 % aufgestockt werden.

2. BAFA - Förderung unternehmerischen Know-hows

Haben Sie Ihr Unternehmen bereits angemeldet? Dann greift der AVGS nicht mehr. Für diesen Fall gibt es das bundesweite Programm der BAFA. Je nach Standort übernimmt der Staat hier 50 % der Kosten für eine strategische Unternehmensberatung.

Wie Konzept Consulting Sie begleitet

Ob über eine 100%ige Förderung via AVGS oder über Teilsponsorings wie BPW NRW und BAFA – wir strukturieren Ihr Vorhaben. In intensiven Einzelcoachings analysieren wir den Markt, berechnen Ihren Kapitalbedarf und bereiten Sie auf eventuelle KfW-Fördermittel und Bankgespräche vor.

link Weiterführende Fachartikel

Und das Beste: Wir bieten unsere Expertise bundesweit zu 100 % online über Videokonferenzen an, empfangen Sie aber auch gerne persönlich in unserem Kölner Büro.

Ramazan Tastekin - Konzept Consulting

Ramazan Tastekin

Geschäftsführer Konzept Consulting. BAFA zertifizierter Unternehmensberater. Spezialisiert auf Fördermittel, Businesspläne und strategische Unternehmensnachfolge in ganz Deutschland.

Fördermittel-Check: Kostenlos & Unverbindlich

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob der 100%ige AVGS, das BPW NRW oder BAFA-Mittel für Sie in Frage kommen. Bundesweit online oder vor Ort in Köln.